Der BayVGH hat die Klagen (Az. 5 N 20.1331) des Bundes für Geistesfreiheit Bayern und München sowie 25 Einzelpersonen abgewiesen und die Berufungen (Az. 5 B 22.674) des Bundes für Geistesfreiheit Bayern und München gegen den sog. Kreuzerlass zurückgewiesen.
Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig
Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen, denn sie habe jedenfalls in einer ihrer Publikationen, welche