Die pauschale Werbung mit Klimaschutz ist irreführend und unzulässig. Adidas hatte in seiner Werbung nicht ausreichend dargestellt, wie die Klimaneutralität konkret erreicht werden soll. Weil damit der unzutreffende Eindruck erweckt wurde, dass dies allein durch Emissionsreduzierungen erfolgt, wurde das Unternehmen zur Unterlassung der entsprechenden Aussage verurteilt (Az. 3 HK O 6524/24).
Deutsche Wirtschaft vor großen Herausforderungen
Die Bundesregierung hat mit der Frühjahrsprojektion ihre Wachstumsprognose auf 0,0 Prozent des BIP gesenkt.