Kombination aus Steuerberater und Rechtsanwalt

Sie werden von uns ganzheitlich beraten und wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in fast allen anfallenden Steuer- und Rechtsangelegenheiten.

Neben den klassischen Rechtsgebieten im Zivilrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Forderungsmanagement, oder Abwicklung eines Verkehrsunfalles liegt unser Schwerpunkt auch im Steuer- Handels- und Gesellschaftsrecht. In Zusammenarbeit mit Steuerberater und Rechtsanwalt profitieren Sie besonders in den Themengebieten Unternehmens- und Vermögensnachfolge, Erbrecht, Unternehmensberatung, Gründungsberatung und Notfallakte. Wir kennen unsere Mandanten in der Praxis meist schon aus der Steuerberatung und können so auch zügig rechtlich weiterhelfen und auch umgekehrt.

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