Das BMF gibt die Änderungen in Abschnitt 6.11 des UStAE bekannt (Az. III C 3 – S-7133 / 21 / 10001 :001).
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).