Das BMF-Schreiben vom 10. Dezember 2020 enthält Ausführungen zu den Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs. Die dort in den Randziffern 26 bis 28 getroffenen Regelungen zur Bearbeitung von Amtshilfeersuchen werden im Lichte des Abkommens EU/VK aufgehoben. Stattdessen gilt seit dem 1. Januar 2021 für die Bearbeitung von Amtshilfeersuchen im Verhältnis zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland dieses BMF-Schreiben (Az. III C 5 – S-7420 / 20 / 10019 :001).
Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht der WPK für 2025
Die WPK hat die Schwerpunkte für die Prüfung für das Jahr 2025, die sich aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Abschlussdurchsicht und unter Berücksichtigung