Kosten des Insolvenzenzverfahrens keine Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung

Die Kosten des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners sind keine Werbungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung eines Gewinns aus der Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter. So entschied das FG Hamburg (Az. 1 K 97/22).

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