Kosten für den Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar

Das FG Münster hat entschieden, dass (allgemeine) Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen, weil es sich nicht um unmittelbare Krankheitskosten handelt (Az. 2 K 1045/22 E).

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