Italien hat dadurch gegen das Unionsrecht verstoßen, dass es Kraftstoffe, die für private, von den Endnutzern zu nichtgewerblichen Zwecken gecharterte und genutzte Freizeitwasserfahrzeuge verwendet werden, von der Verbrauchsteuer befreit hat. Der Umstand, dass die Vercharterung eines Wasserfahrzeugs für die Person, die dieses Fahrzeug einem anderen zur Verfügung stellt, eine gewerbliche Tätigkeit darstellt, rechtfertigt die in Rede stehende Steuerbefreiung lt. EuGH nicht (Rs. C-341/20).
Rücktritt von Kreuzfahrt wegen Corona-Pandemie
Kann ein Reisender von einer während der Corona-Pandemie gebuchten Kreuzfahrt kostenfrei zurücktreten, wenn zum tatsächlichen Reisezeitpunkt ein gebuchter Landausflug aufgrund coronabedingter Einschränkungen durch den Reiseveranstalter