Kraneigentümer und Beteiligte beim Kranaufbau haften bei Kranumsturz

Stürzt ein Kran infolge eines Montagefehlers beim Aufbau um, haften das mit dem Kranaufbau betraute Unternehmen, sein beim Aufbau mittätiger Geschäftsführer und die Eigentümerin des Krans gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz. Der mit der Kranprüfung betraute Sachverständige dagegen nicht. So das OLG Frankfurt (Az. 29 U 50/24).

APAS-Marktanalyse 2025

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat erstmals eine Marktanalyse zum Abschlussprüfermarkt in Deutschland für den Berichtszeitraum 2020 bis 2024 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.

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