Ein von der Wettbewerbszentrale bei dem LG Heilbronn geführtes Unterlassungsklageverfahren endete mit einem Anerkenntnisurteil (Az. 21 O 54/23 KfH). Danach ist es der Beklagten fortan untersagt, für das Lebensmittel „Berberin“ mit der Angabe zu werben, dass Hildegard von Bingen dieses bereits im 12. Jahrhundert zur Behandlung einer Vielzahl von Leiden genutzt habe.
Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht der WPK für 2025
Die WPK hat die Schwerpunkte für die Prüfung für das Jahr 2025, die sich aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Abschlussdurchsicht und unter Berücksichtigung