Die verfassungsrechtliche Pflicht des Landkreises, bei der Erhebung der Kreisumlage den Finanzbedarf der umlagepflichtigen Gemeinden zu ermitteln und gleichrangig mit dem eigenen zu berücksichtigen, ist verletzt, wenn der Kreistag über einen von der Kreisverwaltung vorgeschlagenen Umlagesatz beschließt, ohne dass ihm zumindest die zugrunde gelegten Bedarfsansätze der betroffenen Gemeinden vorlagen. So entschied das BVerwG (Az. 8 C 29.20 und 8 C 30.20).
Bund-Länder-Digitalgipfel: Bund und Länder beschließen verstärkte Zusammenarbeit
Am 30.03.2023 fand im BMJ der Justiz der Bund-Länder Digitalgipfel statt. Dabei haben sich Bund und Länder in einer Gipfelerklärung verständigt, die Digitalisierung der Justiz