Das AG Hannover hat drei Pächter von Kleingartenparzellen zur Räumung verurteilt. Die Stadt hat aus ihrem Eigentumsrecht einen Anspruch aus § 985 BGB. Es besteht kein Recht zum Besitz bei den Beklagten (Az. 548 C 2891/21).
Zur Gültigkeit eines zerrissenen Testaments im Schließfach
Ein im Schließfach hinterlegtes, in der Mitte durchgerissenes Testament steht der gesetzlichen Erbfolge nicht entgegen. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 21 W 26/25).