Leistungen einer Hygienefachkraft sind umsatzsteuerfrei

Das FG Münster entschied, dass gegenüber Alten- und Pflegeeinrichtungen erbrachte Leistungen einer selbstständigen Hygienefachkraft nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umsatzsteuerfrei sind (Az. 15 K 2712/17).

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