Das FG Münster entschied, dass Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen umsatzsteuerfrei sind (Az. 15 K 3554/18).
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).