Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung nach der Bewilligung einer Brustoperation auch die notwendige Folge-OP tragen muss (Az. L 4 KR 417/20).
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen