Die Erhebung von Lkw-Maut war im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 27. Oktober 2020 jedenfalls rechtswidrig, soweit in die Berechnung der Mautsätze Kosten für die Verkehrspolizei eingestellt wurden. Dies hat das VG Köln entschieden und die Bundesrepublik Deutschland zur Rückerstattung von Mautgebühren und zur Verzinsung des Erstattungsbetrags verpflichtet (Az. 14 K 6556/20).
Kein Erstattungsanspruch bei pushTAN Freigabe an Dritte am Telefon
Das OLG Braunschweig bestätigte das erstinstanzliche Urteil des LG Göttingen, in dem einer Klägerin, die Opfer eines Online-Banking Betruges geworden ist, Schadensersatz wegen unberechtigter Abbuchungen