Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2022

Das BMF gibt die ab 2022 gültigen Sachbezugswerte für die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer bekannt (Az. IV C 5 – S-2334 / 19 / 10010 :003).

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