Lokale Meldung für Retouren trotz OSS-Verfahren?

Teilnehmende am One-Stop-Shop-Verfahren sind verunsichert, wie sie umsatzsteuerlich mit Retouren und ähnlichen Sachverhalten von im ersten Halbjahr 2021 ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen umgehen müssen. Der DStV regt in seiner Stellungnahme gegenüber dem BMF eine Billigkeitsregelung an.

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