Mehr Verbraucherschutz bei Kreditverträgen: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie

Verbraucher sollen besseren rechtlichen Schutz erhalten, wenn sie Kreditgeschäfte tätigen. Verbessert werden soll der Verbraucherschutz insbesondere bei Geschäften nach dem Modell „Buy now pay later“. Der am 03.09.2025 beschlossene Gesetzentwurf dient der Umsetzung der überarbeiteten EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20.11.2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20.11.2026 von den Mitgliedstaaten anzuwenden.

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