Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit mit Steuerverwaltungen anderer Staaten

Das BMF hat das „Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete: gemeinsame und gleichzeitige Prüfungen sowie Anwesenheit von Bediensteten“ neu gefasst (Az. IV B 3 – S 1520/00014/004/003).

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