Mit Kurzarbeit Arbeitsplätze sichern – auch bei Störungen der Lieferketten

Das Bundeskabinett hat am 22.06.2022 die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) beschlossen. Mit der Verordnung werden die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 30. September 2022 verlängert. Dadurch ist weiterhin ein niedrigschwelliger Zugang zum Kurzarbeitergeld gewährleistet.

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Postplatz 396
84028 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München