Das ArbG Köln hat über die Klage der Justitiarin und Leiterin der Stabsabteilung Recht entschieden und die gegenüber der Klägerin ausgesprochene außerordentliche Kündigung für unwirksam befunden. Hinsichtlich des von der Klägerin geforderten Schmerzensgeldes hat das Gericht die Klage abgewiesen (Az. 16 Ca 4198/21).
Negative Google-Bewertung ohne Kunde zu sein? Teilerfolg gegen Unterlassungsurteil im Berufungsverfahren
Darf man auf Unternehmensprofilen von Google negative Bewertungen hinterlassen, auch wenn man selbst nicht Kunde des Unternehmens ist? Mit dieser Frage hat sich das OLG