Die EU-Kommission veröffentlichte eine Mitteilung zur Bewältigung von Klimarisiken und Stärkung der Klimaresilienz innerhalb der EU. Grundlage dafür ist die kürzlich zuvor veröffentlichte Klimarisikobewertung der Europäischen Umweltagentur (EEA). Die Mitteilung enthält keine legislativen Maßnahmen, sondern Empfehlungen für die EU-Mitgliedstaaten, die Regierungsebenen, den Privatsektor und die Zivilgesellschaft.
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Zwischen den Parteien war strittig, ob ein wirksamer Vertrag i. S. des § 651a I BGB geschlossen wurde. Das AG München entschied, dass kein wirksamer