Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden

Das BMF hat die Anpassung des Zustimmungsvorbehalts in den Fällen von Restrukturierungsplanverfahren neu geregelt (Az. IV A 3 – S-0336 / 20 / 10004 :001).

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