Erkennt ein Radfahrer, dass ihm geleerte Mülltonnen auf dem Radweg im Weg stehen, so muss er diesen vorsichtig und mit ausreichendem Abstand ausweichen. Kommt er dabei zu Fall, so hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Abfallentsorgungsfirma. Das geht aus einem Urteil des LG Frankenthal hervor (Az. 4 O 25/21).
Sicherungsverfügung für Dachfläche in Pirmasens rechtmäßig – Eigentümer muss Kosten der Ersatzvornahme tragen
Das VG Neustadt hat die Klage gegen eine bauaufsichtliche Sicherungsverfügung der Stadt Pirmasens nebst Kostenbescheid abgewiesen (Az. 4 K 412/24.NW).