Für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG) werden die Vordruckmuster durch das BMF neu bekanntgegeben (Az. III C 3 – S-7352-a / 20 / 10002 :002)
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).