Das OLG Dresden hat im Musterfeststellungsverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. gegen die Ostsächsische Sparkasse entschieden. Danach ist die Sparkasse verpflichtet, die Zinsanpassung für Sparverträge, die nicht über eine wirksame Regelung zur Anpassung des variablen Zinses verfügen, auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8- bis 15-jähriger Restlaufzeit vorzunehmen (Az. 5 MK 1/22).
Die kommende Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert die deutsche Wirtschaft heraus
Seit dem 22. März 2024 liegt der Gesetzentwurf des BMJ zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) in deutsches