Für insgesamt rund 190.000 Unternehmen steht nach Schätzungen des IfM Bonn in den kommenden fünf Jahren eine Nachfolge an, weil die Eigentümerinnen und Eigentümer aufgrund von Alter, Krankheit oder Tod aus der Geschäftsführung ausscheiden.
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen