Nachbarstreitigkeit wegen Überwuchses von Bäumen und herabfallenden Blättern und Früchten über die Grundstücksgrenze

Das LG Köln entschied, dass eine Beseitigung von älteren Bäumen als auch eines größeren Überhanges über die Grundstücksgrenze ausscheiden muss, wenn die begründete Gefahr besteht, dass dies zum Absterben der Gehölze oder einem erhöhten Risiko dafür führt (Az. 6 S 27/20).

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