Obwohl sie formal von einer Berichtspflicht ausgenommen sind, müssen viele kleinere Betriebe in der Praxis dann doch verschiedene Nachhaltigkeitsinformationen erheben und an ihre Geschäftspartner melden. Dass diese Abfragen in Form und Tiefe sehr individuell ausfallen, erhöht den Aufwand zusätzlich. Ein freiwilliger europaweiter Standard soll Erleichterung bringen. Hierüber informiert der DIHK.
Streit um Blumenkästen am Balkon
Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind. So entschied das AG München (Az. 1293 C 12154/24 WEG).