Das BMF hat eine neu gefasste Liste der amtlichen Beschaffungsstellen der niederländischen Streitkräfte (Stand: 01.01.2022) bekanntgegeben (Az. III C 3 – S-7492 / 19 / 10001 :004).
BFH zu den Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger