Ab 02.08.2022 müssen alle Mitgliedstaaten die 2019 angenommenen EU-weiten Vorschriften zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige anwenden. Die EU-Kommission wird sicherstellen, dass die Richtlinie vollständig umgesetzt wird und dazu beiträgt, mehr Frauen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und Kinderarmut zu bekämpfen.
BFH zum Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es sich bei § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG um eine gesetzliche Fiktion zur