Zu der am 17.09.2021 vom Bundesrat beschlossenen Ersten Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) hat die Bundesregierung Stellung genommen (19/32566).
Kein Erstattungsanspruch bei pushTAN Freigabe an Dritte am Telefon
Das OLG Braunschweig bestätigte das erstinstanzliche Urteil des LG Göttingen, in dem einer Klägerin, die Opfer eines Online-Banking Betruges geworden ist, Schadensersatz wegen unberechtigter Abbuchungen