Die EU-Kommission hat am 17.10.2024 die ersten Durchführungsbestimmungen zur Cybersicherheit kritischer Einrichtungen und Netze im Rahmen der Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS2-Richtlinie) angenommen. Dieser Durchführungsrechtsakt enthält detaillierte Maßnahmen für das Cybersicherheitsrisikomanagement sowie die Fälle, in denen ein Sicherheitsvorfall als erheblich angesehen werden sollte, und Unternehmen, die digitale Infrastrukturen und Dienste bereitstellen, sollten dies den nationalen Behörden melden.
Konvention zum Schutz der Anwaltschaft angenommen
Am 12.03.2025 wurde die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs angenommen. Mit dem internationalen Abkommen sollen künftig anwaltliche Kernwerte und der Zugang zum Recht völkerrechtlich abgesichert