Arbeitsverträge sollen künftig per E-Mail statt in Schriftform möglich sein. Die Regierung will den Entwurf für das BEG IV ergänzen. Dazu informiert die BRAK.
Kein Vertragsschluss bei Klick auf „Jetzt kaufen“
Zwischen den Parteien war strittig, ob ein wirksamer Vertrag i. S. des § 651a I BGB geschlossen wurde. Das AG München entschied, dass kein wirksamer