Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 26.10.2021 den Entwurf zum „Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzrechts zur Mobilisierung von Bauland“ beschlossen. Der Gesetzentwurf soll nun in den Landtag eingebracht werden. Er sieht u. a. die Einführung einer Grundsteuer C vor.
Finanzgericht Köln weist Klage in einem Verfahren zur neuen Grundsteuerbewertung ab
Das FG Köln verhandelte erstmalig in einem Verfahren, das die Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in NRW betrifft. Die neue Grundsteuerbewertung – hier