Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab dem 1. Januar 2023

Das FG Niedersachsen hat entschieden, dass ein durch einen Steuerberater nach dem 1. Januar 2023 lediglich per Fax eingereichter bestimmender Schriftsatz, im Streitfall die Bezeichnung des Klagebegehrens, nicht rechtswirksam ist (Az. 7 K 183/22).

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