Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf (Az. 5 U 91/20) stellt die Vergütungsforderung eines noch von der Insolvenzschuldnerin bestellten Abschlussprüfers eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. InsO dar, wenn die Prüfung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet worden ist. Dies gilt auch für die Vergütung von Leistungen, die der Abschlussprüfer vor Verfahrenseröffnung erbracht hat. Darüber berichtet die WPK.
Rentenpaket 2025 beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat heute das Rentenpaket 2025 beschlossen. Damit werden zentrale rentenpolitische Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Das BMAS gibt einen Überblick.