Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf (Az. 5 U 91/20) stellt die Vergütungsforderung eines noch von der Insolvenzschuldnerin bestellten Abschlussprüfers eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. InsO dar, wenn die Prüfung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet worden ist. Dies gilt auch für die Vergütung von Leistungen, die der Abschlussprüfer vor Verfahrenseröffnung erbracht hat. Darüber berichtet die WPK.
Eilanträge gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhäuser erfolglos
Das VG Trier hat insgesamt acht Eilanträge gegen eine Baugenehmigung abgelehnt, die einer Wohnungsgesellschaft aus dem Saarland zur Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit 72 Wohneinheiten