Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf (Az. 5 U 91/20) stellt die Vergütungsforderung eines noch von der Insolvenzschuldnerin bestellten Abschlussprüfers eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. InsO dar, wenn die Prüfung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet worden ist. Dies gilt auch für die Vergütung von Leistungen, die der Abschlussprüfer vor Verfahrenseröffnung erbracht hat. Darüber berichtet die WPK.
Fachkräftemangel: Größte Lücken in typischen Männer- und Frauenberufen
Der Fachkräftemangel in Deutschland steigt seit Jahren branchenübergreifend an und lähmt die deutsche Wirtschaft. Eine aktuelle Studie des IW Köln zeigt, dass besonders in Berufen