Ordner in Stadien und bei Festivals unterliegen der Sozialversicherungspflicht

Ordner, die für ein Sicherheitsunternehmen im Fußballstadion oder bei einem Musikfestival arbeiten, sind häufig keine selbstständigen Unternehmer, sondern unterliegen als abhängig Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht. So das LSG Sachsen-Anhalt (Az. L 3 BA 6/19).

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