Pandemie und Krieg schützen nicht vor Verlust des Grundstücks

Kann sich ein Grundstückskäufer gegen die Ausübung eines im Kaufvertrag vorbehaltenen Rücktrittsrechts wehren, indem er nachträgliche Vertragsanpassung wegen der Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs verlangt? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 14 O 278/24).

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