Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitsgeld enden zum 30. Juni 2022. Darauf weist die Bundesregierung hin. Bereits im Mai war die Corona-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen.
Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig
Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen, denn sie habe jedenfalls in einer ihrer Publikationen, welche