Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abschließt und ein Teil der künftigen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden, liegt lt. BAG grundsätzlich kein pfändbares Einkommen i. S. v. § 850 Abs. 2 ZPO mehr vor (Az. 8 AZR 96/20).
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im August 2022
Die deutsche Wirtschaft hat sich im ersten Halbjahr als widerstandsfähig erwiesen. Trotz des Krieges in der Ukraine und der in dessen Folge drastisch gestiegenen Energiepreise