Langzeitpflegedienstleister, Sozialpartner und Anbieter von Aus- und Weiterbildungen starten mit Unterstützung der EU-Kommission eine umfassende Kompetenzpartnerschaft für den Langzeitpflegesektor.
Unzulässiger Kanzleiname: Betroffene können Registergericht nicht zum Einschreiten zwingen
Wer meint, durch einen Kanzleinamen in eigenen Rechten verletzt zu sein, kann zwar klagen – nicht aber Ordnungsgeld vom Registergericht verlangen, so der BGH (Az.