Auf der zum Verkauf bestimmten Verpackung eines Lebensmittels, in der sich mehrere Einzelpackungen befinden, müssen nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung auch dann sowohl das Füllgewicht als auch die Anzahl der enthaltenen Einzelpackungen angegeben werden, wenn es sich bei den Einzelpackungen um kleinteilige Einzelstücke – wie etwa einzeln umwickelte Bonbons – handelt. Dies hat das BVerwG entschieden (Az. 3 C 15.21).
Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten ab 1. Juli 2024
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag hat am 24.04.2024 der Zahlung von Zuschlägen in der Erwerbsminderungrente zugestimmt. Dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein