Polizeianwärter muss Ausbildungsbezüge nicht zurückzahlen

Das VG Gießen hat der Klage eines Polizeikommissar-Anwärters stattgegeben, von dem das Land Hessen Bezüge in Höhe von rund 25.000 Euro zurückforderte (Az. 5 K 1906/22).

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