Mit der Anwendung einer 2019 angenommen Verordnung wird der Weg für das Paneuropäische Private Pensionsprodukt (PEPP) geebnet.
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).