Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 bekannt gemacht. Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne 2022 haben sich keine inhaltlichen Änderungen mehr ergeben (Az. IV C 5 – S-2361 / 19 / 10008 :004).
Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt