Wir gratulieren Frau Katrin Gschwendtner zur hervorragend abgeschlossenen Ausbildung zur Steuerfachangestellten und der dafür erhaltenen Auszeichnung der Steuerberaterkammer München und heißen sie gleichzeitig im Team herzlich willkommen.
BFH zu den Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger