Wir gratulieren Frau Katrin Gschwendtner zur hervorragend abgeschlossenen Ausbildung zur Steuerfachangestellten und der dafür erhaltenen Auszeichnung der Steuerberaterkammer München und heißen sie gleichzeitig im Team herzlich willkommen.
Staatliche Anerkennung einer genehmigten privaten Ersatzschule setzt in Baden-Württemberg nicht voraus, dass die Schule Religionsunterricht anbietet
Das Anbieten von Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach ist keine Voraussetzung, von der die staatliche Schulaufsicht die Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule abhängig machen darf.