Der Rat der EU hat seine Position zum Green Claims-Richtlinienvorschlag in Form einer allgemeinen Ausrichtung festgelegt. Auf dieser Basis wird der Rat mit dem EU-Parlament informelle Beratungen (sog. Trilogverhandlungen) aufnehmen, um sich auf einen Kompromiss zu dem Gesetzestext zu einigen.
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Zwischen den Parteien war strittig, ob ein wirksamer Vertrag i. S. des § 651a I BGB geschlossen wurde. Das AG München entschied, dass kein wirksamer