Der Rat der EU-Arbeits- und Sozialminister hat am 06.12.2021 seine Position zum Vorschlag zur Lohntransparenz in Form einer allgemeinen Ausrichtung festgelegt. Sobald sich das EU-Parlament dazu positioniert hat, werden beide Institutionen in sog. informelle Verhandlungen eintreten, um einen Kompromiss zu finden.
Die Sonderregelungen, die für das Beitrittsgebiet einen Rentenwert (Ost) vorsehen, sind auch im Jahr 2019 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Das LSG Sachsen hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen, die für rentenrechtliche Zeiten im Beitrittsgebiet einen besonderen Rentenwert vorsehen, weiter verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist